Die Zulssigkeit der Videoberwachung von Arbeitspltzen mit Ffentlich Zugnglichen und Nicht Ffentlich Zugnglichen Rumen (en Alemán)
Reseña del libro "Die Zulssigkeit der Videoberwachung von Arbeitspltzen mit Ffentlich Zugnglichen und Nicht Ffentlich Zugnglichen Rumen (en Alemán)"
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Datenschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren ist ein sprunghafter Anstieg der Videoüberwachung zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu beobachten. Grund hierfür, stellen zum einen der technische Fortschritt, der die Installierung immer kleinerer und leistungsfähigerer Geräte zu verhältnismä ig geringen Kosten ermöglicht, als auch das steigende Sicherheitsbedürfnis der Bürger dar . In öffentlichen Bereichen wird die Videotechnik bereits seit einigen Jahren zur Überwachung von öffentlichen Stra en und Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, zur Prävention und Repression von Straftaten eingesetzt. Aber auch private Stellen setzen Videotechnik für diese Zwecke ein (...) Im Arbeitsleben machen sich Arbeitgeber diese technische Möglichkeit gern zunutze. Allerdings rückten in den letzten Jahren Skandale der heimlichen Mitarbeiterüberwachung bei Lidl5, Burger King und Ikea6 ins Licht der Öffentlichkeit. Dabei wurde nicht nur die Arbeitsleistung dokumentiert, sondern auch Toilettengänge oder Liebesverhältnisse unter den Mitarbeitern.7 Somit wurden intimste Bereiche der Mitarbeiter berührt. Ziel dieser Arbeit ist es, festzustellen ob die Videoüberwachung am Arbeitsplatz überhaupt zulässig ist und welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen sie unterliegt. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob eine heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie sie in den oben genannten Beispielen durchgeführt wurde, rechtlich zulässig ist. Anhand von Gerichtsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes soll diese Frage beantwortet werden. Nachdem der Zweck der Videoüberwachung aus Arbeitgebersicht erläutert wird, soll zunächst eine Darstellung der Grundrechtsproblematik erfolgen.